Seitdem 1. Februar 2014 ist die sogenannte Zweckentfremdungssatzung in Freiburg wieder in Kraft. Damit soll längerer Leerstand und die Umwandlung von Wohnraum in Geschäftsfläche etc. verhindert werden. Die Stadt bezeichnete die Satzung als einen wesentlichen Bestandteil des Handlungsprogramms Wohnen. Über erste Erfahrung und die Kontrolle der Satzung sprachen wir mit Ralph-Holger Ratzel, Vize-Chef des Baurechtsamtes.