Predigerstr.3: Über ein Zwangsgeld nach Zweckentfremdung VO zur Baufreigabe

Predigerstr.3: Über ein Zwangsgeld nach Zweckentfremdung VO zur Baufreigabe

Sie war mal - zwischen 1911 und 1993 - bis zum Verbot durch die NAZIS Sitz der sozialdemokratischen zeitung  Volkswacht. In jüngster Zeit stand sie leer und wurde "besetzt". Zeit auch für die Stadtverwaltung nach der Zweckentfremdungssatzung endlich ein Bußgeld über 14.500€ festzusetzen. Dies wurde mit mitleidender Berichterstattung der BZ vor Gericht angefochten. Das Urteil bestätigte die Festsetzung im Umfang von 11.000 €. Für Dr. Ratzel vom Baurechtsamt der Stadt eine Erfolgsgeschichte die in der Baurechtsfreigabe endet. 2:26(kmm)