Politische Hürden gegen Seenotrettung und Menschenrechtsbeobachtung im Mittelmeer: Auch in zweiter Instanz war die Festsetzung der Mare Liberum nicht rechtens

Auch in zweiter Instanz war die Festsetzung der Mare Liberum nicht rechtens

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Seenotrettung: Üblicherweise geehrt, zuletzt politisch gehindert und kriminalisiert (Bild: Bundeswehr-Bandschnalle in Bronze für Seenotrettung))
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BW Einsatz Bandschnalle (Gewebe).svg by Imalipusram derivative work: Mboro, BW Einsatz SEENOTRETTUNG Bandschnalle bronze, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons
Die Nichtregierungsorganisation Mare Liberum hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschenrechtssituation in der Ägäis zwischen der Türkei und den griechischen Inseln zu beobachten und sich für Seenotrettung einzusetzen. Doch wie in anderen Fällen europaweit stützten sich die (in diesem Fall deutschen) Behörden auf verwaltungsrechtliche Aspekte, um das Schiff von Mare Liberum im Frühjahr festzusetzen. Zweimal hat die Justiz seitdem Mare Liberum recht gegeben und die Festsetzung des Schiffs auf Weisung des Bundesverkehrsministeriums für nicht rechtens erachtet. Die jüngste Entscheidung in dieser Sache traf das Oberverwaltungsgericht Hamburg Anfang September in zweiter Instanz. Am Freitag reagierte Mare Liberum daher erleichtert auf die Entscheidung.

Kurz vor dem Punkt12 hat Matthieu mit Hanno Bruchmann gesprochen, dem Sprecher der Organisation Mare Liberum. Im Interview geht es hauptsächlich um das unrechtmässige Vorgehen des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums gegen Mare Liberum und um die Entscheidung der Justiz. Es geht aber auch um die aktuelle Arbeit von Mare Liberum und um die jüngste Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), jeden Vierten geretteten Bootsflüchtling in Deutschland aufzunehmen.

Zunächst erklärt Hanno Bruchmann, wie das Bundesverkehrsministerium die Festsetzung der Mare Liberum ursprünglich gerechtfertigt hatte.