Dienstag, 1. Juli um 18.30 Uhr und Mittwoch, 02.07. um 10.30 Uhr: Zwangssterilisierung im NS

Dienstag, 1. Juli um 18.30 Uhr und Mittwoch, 02.07. um 10.30 Uhr: Zwangssterilisierung im NS

Das Erbgesundheitsgericht wurde eigens zur Umsetzung eines
Gesetzes eingerichtet. Es handelte sich um das „Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses" vom 14. Juli 1933.

Es sollte, in maßgeblicher Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern, so
genannte erbkranke Menschen zwangsweise unfruchtbar machen lassen.
Es sind jetzt 75 Jahre her, dass das „Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 die Grundlage dafür hergab, nicht genehme
Personengruppe zwangsweise körperlich zu verstümmeln. Das Gesetz ist bis heute
noch nicht annulliert worden. Es wurde erst rund 30 Jahre nach Kriegsende nur
außer Kraft gesetzt. Das ist eine Schande für die heutige Bundesrepublik. Man
könnte nämlich auf die Idee kommen, dass das Gesetz nicht annulliert sondern
nur außer Kraft gesetzt wurde, weil man es noch einmal gebrauchen könne?

Gibt es heute noch Kontinuitäten bezüglich der Ausgrenzung von Personengruppen?
Dieser Frage gehen wir nach.
Was bleibt ist: Unrecht, Scham und individuelles Leid, sowie seelische Wunden
bei den Betroffenen. Denn die "Asozialen" haben bis heute keine
Lobby. Die Wohlfahrtsverbände stellen sich kaum der Verantwortung für ihrer
eigene Geschichte. Die regionale Forschung steht ganz am Anfang.

Was jedoch nachdenklich stimmt ist:
Armut ist heute wieder ein Makel, scheint individuell verschuldet. Arme werden
als "Rand der Gesellschaft" ausgegrenzt und kriminalisiert.
Kommt uns das alles nicht bekannt vor?


Weitere Infos unter:

http://www.akjustiz-mannheim.de http://marginalisierte.de

Eine Sendung des Arbeitskreises Justiz und Geschichte des Nationalsozialismus
in Mannheim, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar.