Digitale Gesellschaft Schweiz klagt vor Bundesgericht gegen Vorratsdatenspeicherung

Digitale Gesellschaft Schweiz klagt vor Bundesgericht gegen Vorratsdatenspeicherung

In der Schweiz will die Digitale Gesellschaft vor das Bundesgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung ziehen. Wenn auch der höchste Schweizer Gericht die Klage abweist, zeigt sich die Digitale Gesellschaft Schweiz entschlossen, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Zuvor hatte die Digitale Gesellschaft in erster Instanz vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht geklagt. Dieses Gericht entschied am 9. November, die Klage abzuweisen, obwohl es gleichzeitig feststellte, dass die Vorratsdatenspeicherung schwerwiegend in die Grundrechte eingreift.

Mit der Vorratsdatenspeicherung speichern die Schweizer Behörden sechs Monate lang welche Landbewohnerin wann wo wie und mit wem kommuniziert hat. Durch diese Daten entsteht ein detailliertes Profil über jeden Landbewohner.

Die Digitale Gesellschaft Schweiz sieht darin eine Massenüberwachung gegen alle Menschen, ohne Verdacht und ohne Anlass. Es gebe auch keine Ausnahme von dieser Datenspeicherung für den Quellenschutz von Journalistinnen oder für Berufsgruppen mit Schweigepflicht wie Ärzte oder Anwältinnen.

Für ihre Klage sammelt die Digitale Gesellschaft Spenden. Sie habe schon 23.000 Franken erhalten, doch für die Klage vor das Bundesgericht fehlten ihr noch mindestens 12.000 Franken.