DNA-Fahndung soll erweitert werden

DNA-Fahndung soll erweitert werden

Laut einem Bericht des Justizministeriums soll die Polizei bei Tatverdächtigen bald eine erweiterte DNA-Analyse durchführen dürfen. Diese schließt die Bestimmung der Haut-, Augen- und Haarfarbe sowie des Alters ein. Rückschlüsse auf die „biogeographische Herkunft“ der Person herzustellen, soll weiterhin verboten bleiben. 

Der Zentralrat der Roma und Sinti sieht die Ausweitung der DNA-Fahndung allgemein kritisch. Sie unterstütze ein rassistisches Vorgehen der Polizei. Unabhängig von der Intention sei klar, dass die Fahndung nach Personen einer bestimmten Hautfarbe zu Pauschalverdächtigungen führen wird. Davon seien zwangsläufig nichtweiße Personen betroffen.

Erlaubt ist es der Polizei momentan, das Geschlecht zu bestimmen und die gesammelten DNA-Daten mit ihren Datenbanken abzugleichen.