Gesetzesantrag aus Baden-Württemberg im Bundesrat: DNA-Analysen in Ermittlungen sollen ausgeweitet werden

DNA-Analysen in Ermittlungen sollen ausgeweitet werden

Sie gilt als „Schmuddelkind“ der Datenschutz-Debatte, für das sich niemand so recht interessiert: Die DNA-Analyse. Denn viele fühlen sich – anders als bei Datenschutz im Netz - davon nicht betroffen. Nun hat die grün-schwarze Landesregierung aus Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der eine erweiterte DNA-Analyse vorsieht. Demnach kann die Polizei in ihren Ermittlungen auch Augenfarbe, Haarfarbe und Hautfarbe sowie das biologische Alter aus der DNA bestimmen. Die Befürworter*innen versprechen sich davon Fahndungserfolge, wohingegen Kritiker*innen vor Fehlern und Stigmatisierungen warnen. Im Interview spricht der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz Stefan Brink darüber, ob der Gesetzesantrag die informationelle Selbstbestimmung einschränkt.