Im Fall des in Emmendingen von der Polizei erschossenen psychisch erkrankten Mannes wurde vergangene Woche das Ermittlungsverfahren gegen den Schützen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, es müsse sich um Notwehr gehandelt haben, denn der Mann habe eine unmittelbare Gefahr dargestellt. Das sah unter anderem der Reha-Verein anders. Vielmehr habe die Polizei völlig unverhältnismäßig auf die Situation reagiert.
Radio Dreyeckland hat mit dem Anwalt der Nebenklage, Jens Janssen über die Einstellung und neue Erkenntnisse aus den Ermittlungen gesprochen.