Was sich im September ändert: Einige Geflüchtete aus der Ukraine werden nun ausreisepflichtig

Einige Geflüchtete aus der Ukraine werden nun ausreisepflichtig

Am 1. September, also vergangenen Donnerstag, hat sich für Menschen etwas geändert, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Aber nicht für alle – nur für die, die über keinen ukranischen Pass verfügen und vorher aber in der Ukraine gelebt, studiert, gearbeitet haben.  Die so genannte Übergangsregelung, nach der alle Geflüchteten aus der Ukraine sich in den letzten Monat in Deutschland aufhalten konnten, läuft so für viele aus. Damit werden einige Geflüchtete ausreisepflichtig.

Wir haben mit Wiebke Judith, der Rechtspolitischen Referentin von ProAsyl über die derzeitige Regelung gesprochen und darüber, welche Chancen auf Aufenthalt den Betroffenen nun noch bleiben.

 

 

Jetzt am Telefon Wiebke Judith, Teamleiterin Recht & Advocacy bei PRO ASYL