Landesarbeitsgericht hat Berufung der Stadt Freiburg zurückgewiesen: Ende der befristeten Verträge für Bühnentechniker am Stadttheater naht.

Ende der befristeten Verträge für Bühnentechniker am Stadttheater naht.

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Mit einem am Mittwoch den 31. Januar verkündeten Urteil hat das Landesarbeitsgericht Freiburg die Berufung der Stadt Freiburg gegen das Urteil des Arbeitsgerichts bezüglich der Vertragsgestaltung am Theater Freiburg zurückgewiesen. Sofern die Stadt nicht erneut Rechtsmittel einlegt, wäre die Praxis am Stadttheater, Vertäge von Bühnentechnikern zu befristen, hinfällig. Geklagt hatten 3 Bühnentechniker, die Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind. Ihre Verträge waren befristet worden, weil sie angeblich eine überwiegend künstlerische Tätigkeit ausüben und somit der NV-Bühne für sie gelte, der die Möglichkeit von befristeten Verträge vorsieht. Die klagenden Bühnentechniker und ihr Rechtsanwalt Kurt Höllwarth sehen die Gestaltungsfreiheit als nicht sonderlich hoch an, die Bühnentechniker seien strikt weisungsgebunden.

Sehr wahrscheinlich müssen die Bühnentechniker also zukünftig in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) eingruppiert werden, was zwar keine großen finanziellen Auswirkungen hätte, aber die Sicherheit von unbefristeten Verträgen mit sich bringen würde.

Die kaufmännische Direktorin des Theaters Tessa Beecken schien in der Vergangenheit insbesondere die Tatsache zu stören, dass der Personalrat bei der Einstellung von Bühnentechnikern, die unter den TVÖD fallen, in die Entscheidung mit einbezogen werden muss.

Auch diese Mitentscheidungskompetenz des Personalrats könnte nun also kommen.

Das Stadttheater bzw. die Stadt hat nach Zustellung des Urteils nun einen Monat Zeit, gegebenfalls in Revision zu gehen. Das Gericht hatte schon in der Verhandlung die Erwartung geäußert, dass der Freiburger Fall noch vor das Bundesarbeitsgericht kommt. (FK)