Konflikt im Stadtheater um befristete Stellen für Bühnentechniker: Sorgt Landesarbeitsgericht für "höhere Lebensqualität durch unbefristete Arbeitsverträge"?

Sorgt Landesarbeitsgericht für "höhere Lebensqualität durch unbefristete Arbeitsverträge"?

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Das Landesarbeitsgericht hatte an diesem Freitag den 6. Oktober über die Arbeitsverträge am Theater Freiburg für Bühnentechniker zu verhandeln. Streitpunkt: Welcher Tarifvertrag ist anzuwenden? Die KlägerInnen, ver.di Mitglieder, wollen, unterstützt durch den Personalrat, durchsetzen, dass sie in den TVÖD eingegliedert werden. Vorteil: Die Verträge dürften nicht mehr, wie bisher befristet werden. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist die Frage, ob die Bühnentechniker eine überwiegend künstlerische Tätigkeit ausüben oder eben nicht. Bisher ist in den Arbeitsverträgen der betroffenen ausgeführt, dass ihre Tätigkeit überwiegend künstlerisch sei. Deshalb gilt für sie der NV-Bühne und damit ist es dem Theater möglich ihre Verträge zu befristen.

In der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht wurde deutlich, dass seit der Tarifrunde 2013 eigentlich der TVÖD für Bühnentechniker die Regel darstellen sollte, dass der NV Bühne eine durch den Arbeitgeber zu begründende Ausnahme darstellen sollte.

Es schien so, als ob dem Landesarbeitsgericht die einfache Klausel, der Techniker sei überwiegend künstlerisch tätig, zukünftig nicht mehr reichen dürfte. Der Vorsitzende Richter führte aus, dass für sie die Argumentation des Arbeitsgerichtes, dass im Frühjahr in Sachen Befristung schon gegen das Theater entschieden hatte, nachvollziehbar sei.

Die kaufmännische Direktorin des Theaters Tessa Beecken schien insbesondere die Tatsache zu stören, dass der Personalrat bei der Einstellung von Bühnentechnikern, die unter den TVÖD fallen, in die Entscheidung mit einbezogen werden muss. Für sie seien die Bühnentechniker in Freiburg ganz nah dran an der Kunst. Die klagenden Bühnentechniker, vertreten durch Rechtsanwalt Kurt Höllwarth, allerdings sehen ihre Gestaltungsfreiheit als nicht sonderlich hoch an, sie seien strikt weisungsgebunden.

Das Urteil in dem Fall dürfte weitreichende Folgen haben. Die Arbeitgeberseite könnte gezwungen werden zukünftig deutlich detaillierter als bisher darlegen zu müssen, dass ihre Angestellten wirklich überwiegend künstlerisch tätig sind, sonst dürften die befristeten Verträge für viele Betroffene der Vergangenheit angehören. Ein Urteil wurde allerdings erst für den 15. Januar 2018 angekündigt. Man will noch eine Bundesarbeitsgerichtsentscheidung im Fall eines Maskenbildners abwarten. Zudem wurde seitens des Gerichts die Erwartung geäußert, dass auch der Freiburger Fall noch vor das Bundesarbeitsgericht kommt. Direkt im Anschluss an die Verhandlung sprachen wir mit dem Personalratsvorsitzenden Friedrich Kollmann über seine Motivation sich für andere Verträge am Freiburger Theater einzusetzen.

(FK)