Entwurf für Zuwanderungsgesetz steht ohne „Spurwechsel“

Entwurf für Zuwanderungsgesetz steht ohne „Spurwechsel“

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben sich die Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft auf einen Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz geeinigt. Demnach soll zukünftig in Deutschland arbeiten können, wer über einen Arbeitsvertrag und eine berufliche Qualifikation verfügt. Es wird nicht mehr geprüft, ob vielleicht auch eine ArbeitnehmerIn aus der EU zur Verfügung stünde. Auch die Beschränkung auf bestimmte Berufe entfällt. Wer eine Berufsausbildung vorweisen kann darf auch zur Stellensuche oder weiteren Qualifikation für eine beschränkte Zeit einreisen. Diese Regelung gilt probeweise auf 5 Jahre beschränkt.

 

Die Union verhinderte indessen den soganannten „Spurwechsel“. Das heißt Menschen, die als Flüchtlinge eingereist sind, können auch bei guter Integration in den Arbeitsmarkt künftig wieder abgeschoben werden. Lediglich die in manchen Bundesländern ohnehin bereits angewandte Regelung, Geflüchtete für drei Jahre einer Ausbildung und nach erfolgreicher Ausbildung für zwei weitere Jahre nicht abzuschieben, soll nun bundesweit Gesetz werden. Der Entwurf soll in einem Monat vom Kabinett beschlossen werden und kommt dann in den Bundestag.