Absoluter Ausschluss von Menschen aus "sicheren Herkunftsstaaten": Kafkaeske Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Kafkaeske Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Protest gegen Abschiebung in Tübingen
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Foto: Andreas Linder

Wenn der beliebte Azubi, die bewährte Mitarbeiterin abgeschoben wurde, dann machten sich die verantwortlichen Behörden und PolitikerInnen in den letzten Jahren immer wieder unbeliebt in einem Spektrum, das ihnen eigentlich sehr am Herzen liegt: Der Wirtschaft. Das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ soll auf das Dilemma reagieren, einerseits den Bedarf der Wirtschaft an (billigen, gezwungenermaßen willigen) Arbeitskräften zu decken und es MigrantInnen andererseits doch bloß nicht zu leicht zu machen, einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland zu bekommen. Vor allem nicht denen, die besonders unerwünscht sind. Und so enthält der Entwurf des Fachkräfteinwanderungsgesetzes, der am 19. Dezember im Kabinett angenommen werden soll, eine Regelung, die Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ pauschal ausschließt. Der Jurist David Werdermann nennt diesen Ausschluss in seiner Analyse im Verfassungblog kafkaesk und außerdem antiziganistisch. Wir haben mit ihm gesprochen.

Weitere Informationen zum und Kritik am Gesetzentwurf gibt es bei der GGUA: Wirtschaft kommt vor Mensch und Keine Spur vom Spurwechsel