Mit dieser Erklärung des Vorsitzenden des 1. Senats, Prof. Dr. Kirchhof ab September zur Durchsetzung seines Beschlusses der Verfassungswidrigkeit der bis zum 30.6.2016 gültigen, übereifrigsten Besteuerungs.Verschonung der Vereerbung von Betriebsvermögen, reagiert das Verfassungsgeriht auf die flagrante Ignorierung seines Urteils durch die Regierung (Schäuble-Seehofer) und der Sie tragenden Grossen Koalition mit der SPD.
Die Groko hatte zerstritten die gesetzte Frist verstreichen lassen. Der Bundesrat mit starken Grünen, hatte auch keine glorreiche Rolle gespielt. Die verfassungswidige Besserstellung des Eigentums an Betrieben hätte bis zum 30.6.2016 beseitigt werden müssen. Interessant wäre es, ob sich sich unter Gleichheitsgesichtspunkten für die Übergangszeit das Gericht eine Mindestbesteuerung der zum Himmel stinkenden Privilegien der Betriebsbesitzer-Erben überlegt bzw. kann? Der Senatspräsident des 1. Senat Kirchhof gibt dafür aber ein gegenläufiges Signal: Obwohl das Urteil vom Dzemeber 2014 die Fortgeltung nur noch für tragbar bis zum 30.6.2016 erklärte, soll die verfassungsrechtliche Geltung über das Datum seiner Ansicht nach andauern ("Zwar gelten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort.")
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