Erlaubnis zum rassistischen Profiling durch Koblenzer VG geht in Berufung

Erlaubnis zum rassistischen Profiling durch Koblenzer VG geht in Berufung

Nach einem negative Kreise ziehendem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz, das der Bundespolizei erlaubt, Bahnreisende einzig aufgrund ihrer Hautfarbe verdachtsunabhängig zu kontrollieren, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nun die Berufung gegen die Entscheidung zugelassen. In seinem Beschluss vom 08.05.2012 bescheinigt der 7. Senat des OVG dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung und spricht der Berufung hinreichende Erfolgsaussichten zu.
Die Richter folgen damit dem Antrag des Göttinger Rechtsanwaltes Sven Adam, der den 25-jährigen Kläger juristisch vertritt. Der Student aus Kassel war im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Bundespolizisten einzig aufgrund seinerHautfarbe kontrolliert worden. Da dies nicht das erste Mal passierte und er sich nach dem Vorfall zunächst sogar selbst vor einem Strafgericht wieder fand, klagte er diesmal gegen die Maßnahme.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts stieß bei Menschenrechtsorganisationen auf Empörung und scharfe Kritik. Dazu gehört das Deutsche Institut für Menschenrechte, das von einem Verstoß „gegen das grund- und menschenrechtliche Diskriminierungsverbot“ spricht, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) befürchtet „schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung“.
siehe vorlaufende RDL Berichterstattung zu Folgen der rassistischen Grenzkontrollen und dem Urteil.
Der Link zur Kanzlei: www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?vg-koblenz