Zwei Monate nach Razzien bei Mitgliedern der Gruppe Nordkreuz in Mecklenburg hat die Staatsanwaltschaft erste Ergebnisse bekanntgegeben. Demnach wurden bei 14 Durchsuchungen, die am 12. Juni stattfanden über 30 000 Schuss Munition gefunden. Davon handelte es sich bei 1400 Schuss um schwere Munition, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz falle. Was mit „schwerer Munition“ gemeint ist, ist unklar und ebenso, ob noch nach zugehörigen Waffen gesucht wird. Außerdem sollen auch eine gefundene Maschinenpistole der von der Bundeswehr verwendeten Marke „Uzi“ und ein Schalldämpfer unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Nicht erwähnt werden Waffen, die Mitglieder der Gruppe Nordkreuz legal besaßen. Alle dreißig Mitglieder der Gruppe sollen nach anderen Meldungen als Sportschützen oder Jäger auch legal Waffen besessen haben. Es handelte sich durchweg um Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Polizei und Bundeswehr, häufig aus Spezialeinheiten.
Die Gruppe führte Listen von politischen GegnerInnen, insbesondere auch solchen, die Flüchtlinge unterstützen. Es gibt verschiedene Aussagen darüber, dass sie sie an einem erwarteten Tag X, an dem die staatliche Ordnung zusammenbrechen würde, töten wollten. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerkes Deutschland hatten Nordkreuzmitglieder versucht 200 Leichensäcke und zugehörigen Ätzkalk zu bestellen. Das Bundeskriminalamt weigert sich, die Listen als Todeslisten zu bezeichnen und die Betroffenen zu informieren. Bisher wurde Nordkreuz weder als terroristische Vereinigung, noch als kriminelle Vereinigung eingestuft. Von den 30 bekannten Mitgliedern befinden sich nur 4 in Untersuchungshaft. Nichteinmal der Ausschluss von vier Nordkreuzmitgliedern aus dem Reservistenverband der Bundeswehr hatte gerichtlich Bestand. Verfahren laufen wegen des Diebstahls von Munition und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ansonsten ist Mitgliedschaft bei Nordkreuz bislang anscheinend ein Kavaliersdelikt.