Vor etwas mehr als einer Woche fiel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag von Lissabon.
Laut dem Urteil entspricht der Vertrag von Lissabon und das deutsche Zustimmungsgesetz den Vorgaben des Grundgesetzes.
Das deutsche Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon verstößt nach Auffassung der RichterInnen jedoch insoweit gegen das Grundgesetz, als Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates nicht im erforderlichen Umfang gegeben sind.
Die Partei "die Linke" war eine der KlägerInnen. Radio Z (Nürnberg) informierte sich bei einem Europaparlamentarier der "Linken" aus Fürth, Thomas Händel.