EuGH bestätigt Abschreckungspolitik gegen RaucherInnen

EuGH bestätigt Abschreckungspolitik gegen RaucherInnen

Am gestrigen Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie abgewiesen, die in den einzelnen Ländern bis Ende des Monats umgesetzt werden muss. Teil der Frage war, ob abschreckende Bilder beispielsweise von kranken Lungen oder Augen auf den Packungen erlaubt sein sollen. Bis jetzt waren nur schriftliche Warnhinweise Pflicht, die die KäuferInnen vor den Gefahren des Rauchens warnen sollten. In Großbritannien versuchen derzeit die Tabakhersteller Philip Morris und British American Tobacco, gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie vorzugehen, sie stören sich vor allem an den neuen Bildern.

Der EuGH stellte jetzt klar, dass die Legislative beim Gesundheitsschutz der EU-BürgerInnen einen weiten Ermessensspielraum habe und durch die Bilder und Warnhinweise mehr Menschen vom Rauchen abgehalten werden könnten. Ausgangspunkt war die Klage Polens gegen das Verbot von Mentholzigaretten, die, so die Begründung des Gerichtshofs, durch ihren Geschmack das Rauchen attraktiver machen.