Eurofinanzminister leiten Strafverfahren gegen Spanien und Portugal ein

Eurofinanzminister leiten Strafverfahren gegen Spanien und Portugal ein

Die Eurofinanzminister haben zum ersten Mal in der EU-Historie ein Sanktionsverfahren gegen Mitgliedsländer gestartet.  Das Verfahren betrifft sowohl Spanien als auch Portugal. Als Grund wurde angegeben, dass die beiden Länder nicht ausreichende Maßnahmen gegen ihre Haushaltsdefizite unternommen hätten, so der Rat der Finanzminister bei einem Treffen in Brüssel.

Nach dem Euro-Stabilitätspakt ist es Mitgliedsländern verboten, eine jährliche Neuverschuldung von maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung zu übersteigen. Spaniens Wert lag 2015 bei 5,1%, Portugals bei 4,4%. Nun hat die EU-Kommission zwanzig Tage Zeit, eine Strafe vorzuschlagen. Diese beinhaltet auch ein Bußgeld, das zwischen 0 bis 0,2% des Bruttoinlandprodukts situiert sein kann.

Die Empfehlung der Kommission wird ohne Weiteres umgesetzt, außer der Rat der Finanzminister lehnt diese binnen 10 Tagen mittels qualifizierter Mehrheit ab. Allerdings bleiben Spanien und Portugal auch noch 9 Tage Zeit, um einen Antrag mit einer Begründung für eine Reduzierung der Strafen einzureichen.

Der deutsche Finanzminister Schäuble vertritt nach dem Brexit-Referendum wohl die Devise, die EU-Regeln jetzt erst Recht um- und durchsetzen zu wollen. Kritiker hatten indes bemängelt, dass es nicht klug sei, so kurz nach einem Austrittsreferendum ein Strafverfahren gegen zwei Mitgliedsländer anzuberaumen.

Schäuble sagte wörtlich, dass es „gerade in dieser Lage wichtig ist, das europäische Regelwerk anzuwenden“. Des Weiteren sagte er, dass es nicht darum gehe Spanien und Portugal zu bestrafen, sondern vielmehr darum, „mit Anreizen zu erreichen, dass die Mitgliedsstaaten tun, was sie im eigenen Interesse tun müssen“.