Europäisches Parlament verzichtet auf Forderung nach einem föderalen EU-Wahlkreis

Europäisches Parlament verzichtet auf Forderung nach einem föderalen EU-Wahlkreis

Das Europäische Parlament verzichtet auf die Forderung nach einem noch so beschränkten EU-weiten Wahlkreis. Bei einer Abstimmung im Plenum am gestrigen Mittwoch stimmte das Parlament für eine Wahlrechtsänderung, die die Zukunft der 73 britischen Sitze nach dem geplanten Brexit bestimmen sollen.

Der Verfassungsausschuss hatte zuvor vorgeschlagen, 30 dieser Sitze über EU-weite Listen zu vergeben. Am Tag vor der Abstimmung hatten sich Sozialdemokraten und Grünen zuversichtlich gegeben, dass das Parlament mehrheitlich dafür stimmen werde. Die grösste Fraktion, die Christdemokraten, stimmte mehrheitlich dagegen, sodass im Plenum letztendlich eine Mehrheit gegen EU-weite Listen zustandekam.

Die vorgeschlagene Wahlrechtsänderung sieht nur noch vor, dass 46 britische Sitze für künftige EU-Beitritte vorgesehen sind und vorerst unbelegt bleiben, während 27 britische Sitze auf weitere Mitgliedstaaten verteilt werden. Ausserdem hält das Parlament weiter am Prinzip fest, wonach nur die Spitzenkandidatin einer Fraktion zur Kommissionspräsidentin ernannt werden darf. Über diese Vorschläge werden die Staats- und Regierungschefs voraussichtlich im Februar beraten.

Laut dem Grünen Fraktionsvorsitzenden Philippe Lamberts hätte die EU-weite Liste die Parteien jedoch endlich dazu gezwungen, den Wahlkampf europäisch statt national zu gestalten und denselben Diskurs europaweit zu halten. Insbesondere Fraktionen, die sowohl pro-europäische Parteien als auch EU-Gegnerinnen enthalten, hätten dadurch ihre Haltung klarstellen müssen.

(mc)