Florian H.: „Doppelter“ Suizid statt Fremdeinwirkung?

Florian H.: „Doppelter“ Suizid statt Fremdeinwirkung?

Die Selbstverständlichkeit mit der nur wenige Stunden nach seinem qualvollen Feuer-Tod auf den Cannstatter Wasen die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Todesermittlung zu dem Naziaussteiger Florian H. auf Suizd zementierte,  bröckelt weiter.   0:24
Das Sachverständigengutachten des Rechtsmediziner Prof. Wehner im NSU Parlamentarischen Untersuchungsauschuss des baden-württembergischen Landtag am Freitag, 13.3. 2015 das diesmal mündlich  erstattete, wirft erneut ein grelles Schlaglicht auf die letzlich unverantwortliche Entscheidung des für die Todesermittlungen zuständigen OStA Biehl der 1. Politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Biehl hatte auf telefonische Anfrage des Ermittlungsleiters des Polizeipräsidiums Stuttgart, Hagener, noch während der Obduktion am Nachmittag des 16.9.13 als der mutmaßliche Naziaussteiger Florian H. am Morgen in den Flammen seines Peugeot zu Tode kam, definitiv ein Fremdverschulden ausgeschlossen. Florian H. hätte  zum Zeitpunkt dieser Biehlschen Entscheidung eigentich zur Aussage bei der EG Umfeld des LKA sein sollen, um seine Hinweise auf Verquickungen der Heilbronner Naziszene in den Tod von Michèle Kiesewetter auszusagen,  Für OSta Biehl war die Annahme der Selsbttötung hinreichend, um ein Verbot bzw. seine Weigerung zu begründen, von einer weiterer Untersuchung von Zimmer, Laptop und Handykommunikation vor dem Todestagabzusehen.
Die telefonische Anfrage hatte die EG Umfeld des LKA über den Ermittlungsleiter ausrichten lassen. Trotz der Kenntnis des OStA , dass Florian H. von einer Lebens-Bedrohung von seinen alten Nazikumpeln in der Familie gesprochen hatte, falls er vor dem LKA aussage, gab er den Ausschluss von Fremdverschulden in der weiteren Todessermittlung vor.
Ein offenkundiger Fehler, der auch nicht nach Vorlage des schriftlichen rechtsmedizinischen toxikologischen Gutachtens korrigiert wurde!

Dabei war schon nach Ansicht von Prof. Wehner die von OStA Biehl rechtlich verantwortete Obduktion in der Robert Bosch-Klinik durch Unterlassung der chemischtechnischen Analyse der nichtaufgelösten Medikamente im Mageninhalt nicht lege artis:1:12

Sicher ist nach den toxikologischen Befund jedoch, daß die aufgefundene Menge des Betablockers im Blut wie Urin toxisch und jedenfalls nicht nur  in Verbindung mit einer hochdosierten Menge eines Hystaminikums sicher auch ohne Gegenmassnahmen tödlich war. Jedenfalls aber nach Einschlafen nicht zu einer erneuten Handlungsfähigkeit führte:  0:26   1:06

Wo schon die gefundene Wortwahl der rechtsmedizinischen toxikologischen Begutachtung der Staatsanwaltschaft eigentlich zwingend eine Weiterermittlung nahelegte, bliebe nur zu klären, ob weitere Untersuchungen im Bereich der toxikologischen Untersuchung gegebenfalls weitere Anhaltspunkte liefern könnten. Z,B, wann die tödliche Konzentration von Betablockern, die im Mageninhalt nicht mehr nachgewiesen wurde, eingenommen wurde bzw. ob Florian H. mit hoher Wahrscheinlichkeit noch bei Bewußtsein im Zeitpunkt der Inbrandsetzung des Fahrzeugs war.   1:32

Ob die von Petra Häffner (MdL Grüne) aufgeworfenen Fragen jedoch wirklich geklärt werden, hängt daran, ob die Ausschußmehrheit ein nachhaltige Interesse an dem faktisch durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart unterlassenen Aufklärung über mögliches Fremdverschulden am Tod von Florian H. auch wirklich hat? Neben den von den Eltern angebotenen Beweismitteln (Laptop,PC , Handy und eine H+K 2000  Waffe) , dem von Wolf Wätzel aufgefunden Zeugen Fahrlehrer J., der eine  weitere Peron am Auto eine halbe Stunde  vor der Brand-Explosion gesehen haben will gehört die Klärung der offenen Indizien aus der medizinisch-toxikologischen Untersuchung zweifellos dazu. (kmm)

Nachtrag; OStA Biehl, der eine Vielzahl von S21-Prozessen gegen protestierende Menschen geführt und Beschlagnahmen von BIldern bei Journalisten zu verantworten haben soll, ist mittlerweile nur noch über die Generalbundesanwaltschaft (GBA) zu laden. Die GBA klagt vor dem OLG München ausschließlich den NSU wegen der Ermordung der Polizistin Kiesewetter 2007 an. Andere Spuren werden wohl nicht mehr weiter verfolgt.

 

Hier die mündliche Kurzfassung der gefundenen Substanzen unter denen Florian H. stand:3:03

Hier die Gesamtaussage und Befragung als Tondokument 65:42