Französische Regierung boxt Arbeitsgesetz auch in endgültiger dritten Lesung in der Nationalversammlung durch

Französische Regierung boxt Arbeitsgesetz auch in endgültiger dritten Lesung in der Nationalversammlung durch

Der französische Premier Manuel Valls hat am gestrigen Mittwoch angekündigt, erneut per Verfassungstrick das umstrittene Arbeitsgesetz durch die Nationalversammlung durchzuboxen. Demnach haben die Abgeordneten bis heute Nachmittag Zeit, um genug Unterstützung für ein Misstrauensvotum gegen die Regierung zu beantragen. Kommt es zu keinem Misstrauensvotum oder übersteht die Regierung das Misstrauensvotum, dann gilt der Gesetzentwurf ohne Debatte und Abstimmung im Unterhaus des Parlaments als verabschiedet.

Die sozialistische Regierung greift bereits zum dritten Mal auf das umstrittene Artikel 49 Absatz 3 der Verfassung zurück, um die Arbeitsrechtsreform bei jeder Lesung in der Nationalversammlung durchzuboxen. Dabei haben die Sozialistinnen eigentlich eine Mehrheit im Unterhaus, gäbe es nur nicht so viel Widerstand gegen die arbeitgeberfreundliche Arbeitsrechtsreform.

Im Senat hingegen hat die Regierung diesen Verfassungstrick nicht benutzt. Dort hat die konservative Mehrheit bei jeder Lesung den Gesetzentwurf im Sinne der Arbeitgeberinnen verschärft. Nach Meinung des Frankreich-Korrespondenten von Radio Dreyeckland Bernard Schmid kann sich die französische Regierung damit als kleineres Übel profilieren.

Beide Parlamentskammern haben bei den zwei ersten Lesungen unterschiedliche Fassungen des Textes verabschiedet haben. Das letzte Wort hat also in der aktuellen dritten Lesung die Nationalversammlung, beziehungsweise die Regierung, die das Parlament per Verfassungstrick bevormundet.