Mit einem Normenkontrollbeschluss hat der VGH Mannhei die Freiburger Zweckentfremdungssatzung, die bisher 200 Verfahren ins Rollen brachte, für rechtmässig erklärt. Ein Eigentümer, der insbesondere "grosse Wohnungen" als Sondermarkt ausgenommen wissen wollte, wurde gänzlich abgewiesen.
Es herrsche in Freiburg eine Wohnungsmangellage so der VGH und deshalb sei die gesetzliche Ermächtigung einschlägig. Auch der Gebrauch in Richtung "Leerstand" und andere als Wohnnutzung sei zutreffend bestimmt,
Die Stadt, die durch Baubürgermeister Prof. Haag das Urteil begrüsste - Skepsis allerdings bei Aufnahme in das Handlungsprogarmm Wohnen und bei der Ausgestaltung an den Tag legte - sieht andere Städte wie Konstanz, Heidelberg und Stuttgart durch das Normenkontrollurteil in ihren Absichten bestärkt,
kmm