Sie erfüllt nicht nur halbwegs die Kriterien für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins, sondern sie ist ein Standardbeispiel für die gewünschte Zielgruppe für Sozialwohnungen. So urteilte der VGH Mannheim am 19.7. (Az.: 3 S 1514/12) über den Anspruch einer geflüchteten Frau, die seit 9 Jahren in Freiburg lebt - bisher zusammen mit ihrer Tochter in einem kleinen Zimmer im Flüchtlingswohnheim. Nachdem ihr im letzten Jahr das VG Freiburg schon Recht gegeben hatte, war die Stadt Freiburg in Berufung gegangen - auf Weisung des Wirtschaftsministeriums, im Benehmen mit dem Innenministerium (RDL berichtete). Doch der VGH machte den migrationspolitischen Taktiken der grün-roten Landesregierung einen Strich durch die Rechnung. Einen Wohnberechtigungsschein hat die erfolgreiche Klägerin allerdings noch immer nicht. Wir sprachen mit ihrer Anwältin Katja Barth.
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