Flüchtlinge mit langjähriger Duldung haben Anrecht auf Wohnberechtigungsschein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg vor etwa einem Monat im Fall einer Frau, die seit 8 Jahren mit Kettenduldung in Freiburg lebt. Das Verwaltungsgericht Freiburg ist das erste Gericht, das über einen solchen Fall zu entscheiden hatte. Jetzt allerdings hat die Stadt Freiburg Berufung gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgericht eingelegt. Über diese Entscheidung der Stadt und die Bedeutung eines möglichen, positiven Urteils für die Flüchtlinge, auch in andern deutschen Städten, sprachen wir mit der Freiburger Rechtsanwältin Katja Barth, die vor dem Verwaltungsgericht die Entscheidung erstritten hatte.
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