Geflüchtete klagen gegen Auslesen ihrer Handys

Geflüchtete klagen gegen Auslesen ihrer Handys

Seit fast drei Jahren darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Handys Asylsuchender auswerten, wenn sie keinen gültigen Pass vorlegen. Drei Betroffene haben jetzt vor den Verwaltungsgerichten in Berlin, Hannover und Stuttgart gegen diese Praxis geklagt.

Letztes Jahr hat das Bundesamt über 10.000 Datenträger von Antragstellenden ausgelesen. In über 4.000 Fällen beantragten Entscheider über Asylgesuche Zugriff auf die Daten. Das Bundesamt will so Hinweise auf die Herkunft und Identität der Antragstellenden bekommen. Analysiert werden dazu Ländercodes, Geodaten, die Sprache von Textnachrichten sowie Profilnamen von Google- oder Facebook-Accounts.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt die drei Klagen. In einer Pressemitteilung schreiben sie, die Auswertung der Handydaten zeigten die Grenzen des Rechtsschutzsystems. Denn die Betroffenen hätten wegen Sprachbarrieren und der Angst vor einer Ablehnung ihres Asylgesuchs praktisch keine Möglichkeiten sich zu wehren. Die Datenträgerauswertung sei verfassungswidrig und verletzte das Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, so die Gesellschaft für Freiheitsrechte.