Ungarn: Gesetz über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen widerspricht dem EU-Recht

Gesetz über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen widerspricht dem EU-Recht

Das ungarische Gesetz über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen widerspricht dem EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof am gestrigen Donnerstag entschieden.

In Ungarn müssen sich Nichtregierungsorganisationen als "Organisation mit ausländischer Förderung" registrieren lassen, sobald sie einen bestimmten Förderbetrag von Organisationen bekommen, deren Sitz ausserhalb Ungarns liegt. Dazu sind sie seit 2017 unter Strafandrohung gesetzlich verpflichtet, sobald diese sogenannte "ausländische Förderung" umgerechnet rund 20.000 Euro übersteigt. Neben der Registrierung müssen sich die entsprechenden Nichtregierungsorganisationen auch selbst als "Organisation mit ausländischer Förderung" brandmarken, und zwar auf ihren Webseiten und in allen Veröffentlichungen.

Die Beschränkungen in diesem Gesetz seien diskriminierend und ungerechtfertigt, so der Europäische Gerichtshof. Sie würden den freien Kapitalverkehr begrenzen, indem sie zwischen inändischen und grenzüberschreitenden Geldflüsse unterscheiden. Das Gesetz erschwere gleichzeitig den Betrieb von Vereinen und schränke damit die Vereinigungsfreiheit ein. Es schaffe ausserdem ein Misstrauensklima gegen die betreffenden Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen und könne Fördererinnen davon abhalten, an sie zu spenden.

Das ungarische Gesetz über die Finanzierung von NGOs war Teil einer Kampagne mit antisemitischen Zügen von Premierminister Viktor Orban gegen den Geschäftsmann George Soros und dessen Stiftung Open Society Foundations. Diese Stiftung fördert zivilgesellschaftliche Projekte für Menschenrechte und Liberalismus. Viktor Orban hatte sich ein ähnliches Gesetz in Russland zum Vorbild genommen.

(mc)