Gesetz soll Abstandsregeln bei Windkraftanlagen der Länder aushebeln

Gesetz soll Abstandsregeln bei Windkraftanlagen der Länder aushebeln

Unter Berufung auf die Agentur Reuters berichtet die Frankfurter Allgemeine von einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Abstandsregeln der Länder für Windräder praktisch aushebelt. Die Regeln werden nicht einfach abgeschafft, aber sie sollen nur so lange gelten wie ein Bundesland 2 % seiner Fläche für Windräder ausweist. Wird das nicht erfüllt, fällt auch die jeweilige Abstandsregel. Gegenwärtig weisen die Bundesländer nur 0,8 % ihrer Fläche für Windräder aus. Besonders restriktiv ist Bayern. Hier gilt eine 10 zu 1 Regel. Das heißt, in einem Abstand zehnmal so groß wie die Höhe des Windrades darf es keine Siedlung geben. Hohe Windräder sind aber effektiver, weil der Wind in der Höhe kräftiger weht als am Boden. Zugleich ist Bayern das Bundesland mit der größten Fläche. Besonders langsam, mit so 2 bis 3 Windrädern im Jahr erfolgt der Ausbau trotz grünem Ministerpräsidenten außerdem in Baden-Württemberg.

 

Der Entwurf sieht auch Änderungen im Planungs- und Baurecht sowie beim Naturschutz vor. Begründet wird der Entwurf mit dem Klimaschutz und mit sicherheitspolitischen Interessen, soll heißen außenpolitischen Abhängigkeit von Energielieferanten wie Russland oder den Golfstaaten.