Gesetz zur Elektromobilität verhindert durch die Hintertüre Aufklärung von Steuerbetrug

Gesetz zur Elektromobilität verhindert durch die Hintertüre Aufklärung von Steuerbetrug

Das Verwaltungsgericht Bremen hat eine Klage auf Akteneinsicht in die Beratungen der Finanzbehörden von Bund und Ländern zum Cum-Ex-Skandal zurückgewesen. Mit einem Trick ließen sich über Jahre Finanzdienstleister für ihre Kund*innen Steuern erstatten, die sie garnicht gezahlt hatten. Es soll sich um mindestens 32 Mrd. Euro handeln. Nachdem erste Merkwürdigkeiten aufgefallen waren, wurde der Sache aber kaum nachgegangen. Es steht der Verdacht im Raum, dass auf hoher politischer Ebene geblockt wurde. Martin Modlinger von der Stiftung Erneuerbare Freiheit forderte nun Einsicht un die Akten der Verhandlungen der Finanzbehörden von Bund und Ländern über Cum-Ex. Er berief sich dabei auf die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder. Doch die Klage scheiterte an einem Passus, den die Regierung so nebenbei in eine Gesetzesvorlage geschrieben hatte, die eigentlich der Förderung der Elektromobilität dienen sollte. Da heißt es nun im Paragraphen 21a des Finanzverwaltungsgesetzes: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“ Da muss die Informationsfreiheit passen. Über das Urteil berichtete zuerst die netzpolitische Website netzpolitik.org.