Gesetzesentwurf gegen Feindeslisten

Gesetzesentwurf gegen Feindeslisten

Justizministerin Lambrecht (SPD) hat ihren Gesetzesentwurf zur Bestrafung von „Feindeslisten“ entschärft. Journalistische und zivilgesellschaftliche Aufklärung soll ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Der Gesetzesentwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

In dem neuen Gesetzentwurf steht ein Verweis auf die so genannte Sozialadäquanz-Klausel des Paragraphen 86. Danach bleibt die „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ ebenso straffrei, wie wenn die Handlung der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder „ähnlichen Zwecken“ dient. Die bewährte Klausel kommt bereits an vier Stellen des Strafgesetzbuches zum Einsatz, unter anderem bei der „Volksverhetzung“.

In der Begründung zum Gesetzentwurf gegen Feindeslisten wird zudem erwähnt, dass die „Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen“ nicht strafbar sein soll. Dementsprechend könnten auch die Outing-Bulletins von Antifa-Gruppen geschützt sein.

Mit diesen Änderungen reagiert die Ministerin auf deutliche Kritik an einem früheren Vorschlag zu einem Gesetz gegen Feindeslisten. Anfang Februar hatte die Ministerin einen ersten Entwurf für einen neuen Paragraph 126a im Strafgesetzbuch vorgelegt.

Danach soll das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die Art und Weise des Verbreitens „geeignet ist“, die Betroffenen der Gefahr einer schweren Straftat auszusetzen.

Der urprüngliche Gesetzentwurf wurde aber schnell als zu weitgehend kritisiert. Schließlich ist keine böse Absicht erforderlich, dass die Verbreitung von Namen Gefahren auslöst. Die bloße Eignung dazu genügt. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ warnte deshalb, dass sich der Gesetzentwurf auch gegen journalistische Berichterstattung wenden könnte.