Großbritannien ändert eigenmächtig Brexitvereinbarungen

Großbritannien ändert eigenmächtig Brexitvereinbarungen

Nach dem sogenannten Nordirland-Protokoll, das Teil der Brexitvereinbarungen ist, bleibt Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes, während alle anderen Teile des Vereinigten Königreiches dem Binnenmarkt nicht mehr angehören. Damit der Binnenmarkt kein Loch bekommt, durch das Waren unter Umgehung der Vorschriften der EU über Nordirland in den Binnenmarkt eingeführt werden können, wurde vereinbart, dass beim Export von Waren nach Nordirland aus den anderen Teilen Großbritanniens nun die gleichen Regeln gelten sollen wie bei Exporten in die EU. Diese Zollgrenze innerhalb des Vereinigten Königreiches war von je ein Stein des Anstoßes. Speziell für Lebensmittelexporte wurde außerdem eine Übergangsfrist bis 1. März vereinbarr, in der diese Expotre noch nicht den Gesetzen der EU unterliegen. Diese Übergangsfrist hat nun die Regierung in London einseitig bis Oktober ausgeweitet. Für diesen Schritt mag es gute Gründe geben und er stellt auch die Brexitvereinbarungen nicht insgesamt in Frage. Problematisch für die EU ist hingegen, dass Londen einseitig handelt und die EU nicht einmal vorab informiert.