Wegen einer einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg ist der erste geplante Abschiebeflug nach Ruanda ausgefallen. Die britische Regierung hat ein Abkommen mit Ruanda getroffen, mit dem Boris Johnson Flüchtlingen jede Chance nehmen will, in Großbritannien Asyl zu bekommen. Demnach werden Flüchtlinge nach Ruanda abgeschoben, egal aus welchem Land sie kommen. Ein Asylverfahren findet dann in Ruanda statt. Großbritannien zahlt dafür. Doch selbst wenn dann eine Migrant*in als Flüchtling in Ruanda anerkennt wird, sollte sie deshalb kein Recht haben, nach Großbritannien zu kommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat nun Großbritannien angewiesen, ein Asylverfahren in Großbritannien durchzuführen und eine mögliche Abschiebung nicht früher als drei Wochen nach einer finalen Entscheidung im Asylverfahren vorzunehmen. Die Entscheidungen des Straßburger Gerichts sind für Großbritannien trotz des Brexits weiter bindend, weil das Gericht nicht Teil der Europäischen Union ist, sondern des Europarats. Die als Hardlinerin bekannte britische Innenministerin Priti Patel zeigte sich „sehr überrascht“ und enttäuscht, dass „Klagen und Rechtsstreits“ den Abflug in letzter Minute verhindert hätten. Den Plan will sie jedoch nicht aufgeben: „Die Vorbereitungen für den nächsten Flug beginnen jetzt“ sagte Patel laut BBC. Tatsächlich ist die juristische Schlacht in Straßburg bis zu der endgültigen Entscheidung des Gerichts, die für den kommenden Monat erwartet wird, nicht entschieden.