Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 28. Mai 2026 eine Klage des BUND Baden-Württemberg gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Blöcke 6-8 des Großkraftwerks Mannheim abgewiesen. Die Klage wurde von ClientEarth unterstützt und richtete sich gegen die hohen Mengen an giftigem Quecksilber, die das Kraftwerk in den Rhein einleiten darf. Möglich ist das durch sehr schwache deutsche Grenzwerte, die Umwelt und Gesundheit von Menschen und Tieren unnötig gefährden.
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg: „Quecksilber ist giftig. Wenn es in Gewässer gelangt, reichert es sich in Fischen und anderen Lebewesen an. Über die Nahrung gelangt es schließlich auch in den menschlichen Organismus. Moderne Filteranlagen können bereits sehr niedrige Schadstoffwerte erreichen. Aber solange die Behörden die Industrie nicht in die Pflicht nehmen, werden solche Filteranlagen nicht zum Einsatz kommen. Denn für die Betreibenden besteht kein Anreiz, ihre Emissionen weitestmöglich zu reduzieren. Dabei wären so potenziell schwerwiegende Folgen für Nervensystem, Nieren und das Immunsystem verschiedener Lebewesen vermeidbar.“
