Gutachter stufen "Amoklauf" von München als rechtsradikale Tat ein

Gutachter stufen "Amoklauf" von München als rechtsradikale Tat ein

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung kommen drei von der Stadt München beauftragte Gutachter zu dem Schluss, dass der sogenannte „Amoklauf von München“ am 22. Juli 2016 als politische Tat mit rechtsradikaler Motivation einzustufen ist. Die Gutachter widersprechen damit den Ermittlungsbehörden und der bayerischen Staatsregierung, die von einem persönlichen Motiv des Täters ausgehen. Der 18-jährige Schüler David S. hatte neun Menschen und am Schluss sich selbst erschossen. Alle getöteten stammten aus Migrantenfamilien. Sein letztes Opfer soll er angeschrieen haben: „Ich bin kein Kanake, ich bin Deutscher!“ Als Zeitpunkt für seinen Amoklauf hatte David S. den 5. Jahrestag des Massakers gewählt, das der norwegische Rechtsradikale Anders Behring Breivik begangen hat.

Trotz dieser bekannten Tatsachen stufte der bayerische Verfassungsschutz David S. nur als „psychisch kranken Rächer“ ein. Er habe lediglich „Anleihen aus dem Bereich Rechtsextremismus“ gemacht. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt schrieben in ihrem Abschlussbericht, dass nicht von einer politisch motivierten Tat auszugehen sei.

Die Gutachter sehen dagegen die Auswahl der Opfer, den gewählten Tag und den Umstand, dass der Schüler nicht die eigene Schule als Tatort wählte, als entscheidende Hinweise auf den rechtsradikalen Hintergrund. Persönliche und politische Motive würden sich nicht ausschließen. David S. soll an seiner Schule Mobbingerfahrungen gemacht haben. Dass die Eltern von David S. aus Iran stammen, sehen die Gutachter ebenfalls nicht als Hinderungsgrund für ihre These. Sie kommen vielmehr zu dem Schluss, David S. habe sich als Deutscher beweisen wollen.