Bis zum 15. April soll die Ametis nach Mazedonien ausreisen - so die Lage, nachdem der Härtefallantrag der Familie nun abgelehnt wurde. Mit erzwungener Unterbrechung lebt die Familie seit 1992 in Deutschland, erhielt aber nie einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Was die Hintergründe der Entscheidung sein könnten, warum die Familie unbedingt in Freiburg bleiben sollte und wieviel rechtlicher Spielraum gegen diese Praxis der "Kettenduldungen" im Allgemeinen noch bleibt, erklärt der Anwalt der Familie, Udo Kauß. Er stellt auch den nächsten Schritt vor, der neue Hoffnung bringt: Eine Petition für die Familie Ameti.