Hitlergruß im Dienst war nicht justiziable

Hitlergruß im Dienst war nicht justiziable

 

 

Die Staatsanwaltschaft in Mannheim hat die Ermittlung gegen Mitarbeiter beim Unternehmen Rhein-Neckar-Verkehr eingestellt. Videoaufnahmen belegten, dass Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes rechtsextreme Gesten gezeigt und Sprüche geklopft haben. Der Nachweis von Sexualdelikten und politisch motivierten Straftaten konnte jedoch nicht erbracht werden.

Da die rechtsextremen Äußerungen in geschlossenen Räumen vor wenigen Personen geschahen sei der öffentliche Frieden nicht gestört worden.

Die Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) hatte auf wegen der Affäre zwei Mitarbeitern gekündigt, bei drei weiteren gab es einen Aufhebungsvertrag und ein Mitarbeiter wurde abgemahnt.