Letzten Freitag sollte das Landgericht Leipzig eigentlich in einer mündlichen Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren entscheiden, ob die unabhängige Leipziger Hochschulzeitung luhze Passagen eines Artikels zurückziehen muss. Diese hatte über eine Initiative von Mieter:innen berichtet, die gegen Methoden der Immobilienfirma United Capital in Leipzig vorgeht. Daraufhin hatte die Immobilienfirma den Antrag mit der Begründung eingericht, dass die Aussagen Falschaussagen enthielten. In einer bereits in der letzten Woche erschienen Pressemitteilung der Zeitung hieß es als Antwort: „Das ist ihr gutes Recht. Aber statt die Vorwürfe durch Aufklärung zu beseitigen, legt man uns die zitierten Aussagen als eigene in den Mund. Zueigenmachen heißt das juristisch. Tatsächlich achten wir Journalist*innen stets darauf, dass Aussagen von Dritten auch als solche wahrgenommen werden [...]. So haben wir es in dem Artikel getan. Dass United Capital die Vorwürfe der Mieter*innen als solche darstellt, die unsere Zeitung selbst erhoben hat, können wir uns nur damit erklären, dass unliebsame Berichterstattung mit allen Mitteln verhindert werden soll.“ Am Wochenende zog United Capital ihren Antrag nun zurück. Vonseiten der Firma hieß es, man wolle nun außergerichtlich eine Lösung finden. Es sei nicht ihr Ansinnen gewesen eine Debatte über Pressefreiheit ins Rollen zu bringen. Unter anderem hatte der Journalist:innenverband Sachsen das Vorgehen von United Capital stark kritisiert und auch im Leipziger Stadtrat war das Thema diskutiert worden.
Für die spendenfinanzierte luhze bedeutet die Rücknahme des Antrags nicht nur, dass der Artikel weiterhin verfügbar ist, sondern auch, dass ein finanziell ressourcenverbrauchendens Verfahren ausbleiben wird. Die Zeitung hatte um ihre Existenz gebangt.