Bundesregierung will Mieter*innen vor Kündigung schützen

Bundesregierung will Mieter*innen vor Kündigung schützen

Die Bundesregierung hat angekündigt, Mieter*innen vor Kündigungen während der Corona-Krise schützen zu wollen. Eine Gesetzesänderung soll das Recht der Vermieter auf Kündigung wegen Mietrückständen einschränken. Die Regelung soll allerdings nur temporär gelten.

Bislang durfte Mieter*innen fristlos gekündigt werden, wenn sie zwei Monate in Folge ihre Miete nicht zahlen konnten. Diese Regelung soll nun vorerst bis zum 30. Juni ausgesetzt werden, eventuell auch darüber hinaus. Voraussetzung ist, dass Mieter*innen nachweisen können, dass ihnen durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen entstanden sind. Zudem müssen die Betroffenen sich umgehend um staatliche Hilfen wie Wohngeld bemühen. Die Mietrückstände müssen in jedem Fall nachgezahlt werden.

Für viele Mieter*innen könnte die Gesetzesänderung eine kurzfristige Entlastung bedeuten. Wie bei vielen der staatlichen Hilfsmaßnahmen sind allerdings auch hier Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere am stärksten von den möglichen Folgen der Corona-Krise betroffen. Sie können nicht auf Hilfsgelder des Staates zurückgreifen. Das Gesetz soll im Eilverfahren bereits am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.