Die Razzia in der KTS Freiburg am 25. August 2017 war rechtswidrig. Das hat nach Angaben der KTS heute der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Nachdem Indymedia Linksunten am 14. 08. 2017 vom Bundesinnenministerium zum verbotenen Verein erklärt worden war, waren u. a. die Räume der KTS durchsucht worden, wo auch Geld beschlagnahmt wurde. Die Durchsuchung stützte sich auf ein Behördenzeugnis des Landesamtes für Verfassungsschutz, das erst auf das entsprechende Ersuchen hin erstellt worden war - die KTS spricht von einem "Gefälligkeitsgutachten". Der Verwaltungsgerichtshof habe darin keine ausreichende Grundlage für einen derart schweren Grundrechtseingriff gesehen und somit die Durchsuchung für rechtswidrig erklärt. "Denn die KTS ist kein „Vereinsheim“ von Indymedia linksunten und das beschlagnahmte Geld auch nicht „Vereinsvermögen“ eines Vereins, den das BMI überhaupt erst konstruiert hat. Der KTS-Anwalt hat nun die Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände sowie des beschlagnahmten Geldes gefordert", so die KTS in ihrem Communiqué.