Ja zum Verhüllungsverbot in der Schweiz

Ja zum Verhüllungsverbot in der Schweiz

Mit einer knappen Mehrheit von 51,2 Prozent wurde die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ von der Schweizer Stimmbevölkerung bei einem Referendum am Sonntag angenommen. Das Verbot der Gesichtsverhüllung kommt somit in die Verfassung; ein Sieg für die rechtspopulistische schweizerische Volkspartei SVP. Die Volksabstimmung wurde durch eine Unterschriftensammlung des offen antiislamischen Vereins „Egerkinger Komitee“ durchgesetzt. Auf dem Papier richtet sich die Vorlage allgemein gegen Verhüllung und verbietet auch künftig beispielsweise Demonstrierenden ihr Gesicht zu verhüllen, das Resultat ist in erster Linie aber als Zeichen an Muslim*innen zu verstehen, das Tragen von Nikab und Burka im öffentlichen Raum zu verbieten. Mit Aufnahme in die Verfassung gilt die Kleidervorschrift auf Straßen, in Restaurants und Geschäften; eine Ausnahme gibt es für religiöse Versammlungsräume.

Das Verbot der Gesichtsverhüllung reiht sich ein in zahlreiche thematisch und rhetorisch ähnliche Initiativen der SVP und des ihr nahestehenden Vereins „Egerkinger Komitee“: Von der „Minarettinitiative“ 2007 über die „Ausschaffungsinitiative“ 2008 bis zur „Masseneinwanderungsinitiative“ 2014. Sie alle schufen ein Bedrohungsszenario rund um Menschen ohne Schweizer Pass und um Muslim*innen. Die aggressiven Kampagnen befeuern seit Jahren rassistische und islamophobe Ressentiments.