Klage gegen KiK scheitert

Klage gegen KiK scheitert

Bereits am Mittwoch hat Landgericht Dortmund eine Klage gegen den Textildiscounter KiK zurückgewiesen. Beim Brand in einer pakistanischen Fabrik waren 2012 mehr als 250 ArbeiterInnen ums Leben gekommen. Produziert wurde dort unter anderem Kleidung für das deutsche Unternehmen. Das Gericht hat nun die Zivilklage von drei Angehörigen und einem Überlebenden wegen Verjährung abgelehnt.

Ob die Kläger in Berufung gehen ist noch offen. Dafür wolle man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, so ein Sprecher der Organisation European Centre for Constitutional and Human Rights, kurz ECCHR. Zusammen mit medico international hatte das ECCHR diese Kläger unterstützt.

Bereits 2016 hatte sich das Gericht für die Klage zuständig erklärt, weil KiK in Nordrhein-Westfalen ansässig ist. Da der Fall nach pakistanischem Recht verhandelt werden musste, holte das Gericht Rechtsgutachten ein, die eine Verjährungsfrist von zwei Jahren feststellten. Dieser Auffassung schlossen die Richter sich nun an.

Die Ablehnung der Klage offenbare gravierende Lücken in der Gesetzgebung für Arbeitsrechtsverstöße deutscher Unternehmen im Ausland, erklärten mehrere Nichtregierungsorganisationen.