Kontodaten-Austausch zwischen der EU und Liechtenstein beschlossen

Kontodaten-Austausch zwischen der EU und Liechtenstein beschlossen

Die EU hat mit Liechtenstein ein Abkommen zur Übermittlung von Kontodaten abgeschlossen. Demnach werden zukünftig automatisiert die Kontodaten, Steueridentifikationsnummern, Namen und Anschriften von EU-Bürgern an die jeweiligen EU-Staaten weitergegeben, wenn diese Personen ein Konto in Liechtenstein führen. Das Abkommen soll 2017 in Kraft treten. Die EU erhofft sich damit bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung bei Steuerflucht und gleichzeitig eine abschreckende Wirkung. Liechtenstein folgt damit der Schweiz, die bereits im Mai nach jahrelangem Ringen ein ähnliches Abkommen mit der EU geschlossen und damit das jahrzehntelang verteidigte Bankengeheimnis aufgegeben hatte. Ähnlich wie Liechtenstein und die Schweiz gelten auch Andorra, San Marino und Monaco als willkomene Schlupflöchter für Steuerflüchtlinge. Die EU verhandelt dort ebenfalls über einen automatisierten Austausch.