Kundgebung in Freiburg zum Vorprozess gegen die Iuventa-Crew

Kundgebung in Freiburg zum Vorprozess gegen die Iuventa-Crew

Seenotrettung ist kein Verbrechen - Freiheit für die Iuventa-Crew!

Mehrere Dutzend Menschen stehen hinter einem Transparent mit "Seenotrettung ist kein Verbrechen" und einer Iuventa-Fahne und heben die Fäuste.
Fight for Solidarity: Seenotrettung ist kein Verbrechen!
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
JR Photography / RDL

Fünf Jahre nach dem Beginn strafrechtlicher Ermittlungen begann am Samstag, den 21.05.2022, der erste Tag der Vorverhandlungen gegen 21 Seenotretter*innen der Iuventa-Crew und weiterer Organisationen in Trapani. Aus diesem Anlass demonstrierten mehrere Dutzend Menschen in Solidarität mit den Angeklagten in Form einer Kundgebung auf dem Stühlinger Kirchplatz in Freiburg.

Neben der Forderung die Vorwürfe gegen die 21 Personen sofort fallenzulassen wurde eine Entkriminalisierung von Seenotrettung gefordert und die Perspektive von geflüchteten Menschen in den Vordergrund gesetzt, die in der Öffentlichkeit meistens untergingen.

Veranstaltet wurde die Kundgebung von der Seebrücke.

Begrüßung: 2:29

Rede Iuventa-Crew vom Ersten Mai: 3:25

Auszug Mittelmeermonologe: 7:02

Rede Sea Eye: 8:02

Rede Seebrücke: 5:49

Ergänzung der Rede von der Seebrücke: 2:18

Abschluss: 0:56

 

Update 14 Uhr:

Die Anhörung sei für heute vorbei. In dieser sei es hauptsächlich um Verfahrensfehler gegangen, die zurück an die Beweisaufnahme gingen. Es sei beantragt worden, dass die nächste Anhörung öffentlich sein sollte, was die Staatsanwaltschaft abgelehnt hätte. Wenn ein*e Verfahrensbeteiligte*r ablehne, bedeute das, dass dem Antrag nicht stattgegeben würde. Die nächste Anhörung soll am 5. Juli 2022 stattfinden. Da soll es tiefer in den Fall gehen, bspw., dass die Protokolle nicht in die Muttersprache der Angeklagten übersetzt worden seien. Außerdem beruhe die Anklage auf ein Gesetz, das bereits erfolgreich als verfassungswidrig verhandelt worden sei. So heißt es aus dem Unterstützer*innen-Kreis, der vor Ort in Trapani war/ist.

Update 23.5.

Ergänzung vom 21.5., 16:56 Uhr:

Aus dem Unterstützer*innen-Kreis heißt es außerdem, dass die Anwält*innen beim nächsten hearing versuchen würden eine Verfassungsklage einzureichen, in der es um einen Artikel geht, auf dem sich die Anklage beziehe. Das sei in einem anderen Fall erfolgreich gewesen, auch wenn es genau genommen um einen anderen Artikel gegangen sei. Die Staatsanwaltschaft habe jetzt 20 Tage Zeit, um zu ihren Verfassungsfehlern Stellung zu nehmen und dann würde das Gericht darüber entscheiden, ob die Sache zurück in die Beweisaufnahme ginge.