Der Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird bis Januar verlängert. Ursprünglich sollten die Urteile gegen die angeklagten Neonazis noch in diesem Jahr fallen. Allerdings hätten sich bei der letzten Aussage des mutmaßlichen Täters Stephan Ernst erneut Widersprüche ergeben. Die Richter*innen wollen den Angeklagten deshalb noch einmal „grundsätzlich“ zur Tat befragen.
Stephan Ernst hatte am vergangenen Verhandlungstag noch einmal ausgesagt und dabei auch Fragen der Witwe des Ermordeten beantwortet. Ernst hatte seine Version des Tathergangs mehrfach geändert und zwischenzeitlich des ebenfalls angeklagten Markus H. belastet. Nach wie vor ist unklar, welche Rolle H. genau bei der Tat spielte.