Nebenklageanwalt von Ahmed I. zum Prozess gegen Lübcke Mörder: Wann nehmen Polizei, Justiz und Gesellschaft es ernst, dass in militanten Naziorganisationen Tausende radikalisiert wurden?

Wann nehmen Polizei, Justiz und Gesellschaft es ernst, dass in militanten Naziorganisationen Tausende radikalisiert wurden?

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Am Donnerstag ist der Nazi Stephan Ernst für den Mord am Kasseler CDU Regierungspräsidenten Walter Lübcke am Frankfurter Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die besondere Schwere der Schuld wurde bestätigt, womit eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist. Ob er anschließend in Sicherheitsverwahrung kommt ,wird dann in einem erneuten Verfahren geprüft werden. Der Mitangeklagte Markus Hartmann hingegen, der wegen Beihilfe zum Mord angeklagt war, wurde von diesem Vorwurf freigesprochen. Für unerlaubten Waffenbesitz erhielt er lediglich eine Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren. Und in einem Fall wurde auch Nazi Stephan Ernst freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht ausreichend bewiesen an, dass es Stephan war, der E. Ahmed I., der als Flüchtling aus dem Irak nach Deutschland kam, im Jahr 2016 mit einem Messer von hinten in den Rücken gestochen und ihn dadurch fast umgebracht hätte. Die Tat hatte in Kassel stattgefunden. Ahmed I. war Nebenkläger im Prozess gegen Stephan Ernst und wurde dabei vom Rechtsanwalt Alexander Hoffmann vertreten.

Wir haben mit ihm über das Urteil gesprochen. 19:50

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Hinweis der Nürnberger Gruppe Prolos: "Der Mitangeklagte im Mordfall Lübcke hat exakt die Strafe bekommen, die das Amtsgericht Nürnberg für das bloße Anschreien der Polizei verhängt. Ein Jahr und sechs Monate. Unterschied: Für den Neonazi wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. #Justizproblem" RDL Beitrag hierzu...