Das Landesverwaltungsgericht in Vorarlberg verhandelt diese Woche Vorwürfe, wonach das Kaufhaus "Stadtmarkt" in Dornbirn und insbesondere die Filialen der Ketten "Deichmann" und "New Yorker" Hausverbote gegen Roma durchgesetzt haben. Das berichtet der Blog dROMa aus Wien, der sich auf Kultur und Politik bezüglich der Roma-Minderheit in Europa spezialisiert. dROMa hat verschiedene Zeuginnenberichte gesammelt, die von diskriminierenden Geschäftspraktiken sprechen.
Im Februar 2017 soll das Personal der Deichmann-Filiale von Dornbirn zwei Frauen nicht bedient und aus dem Laden verwiesen haben mit der Begründung einer Verkäuferin, dass für "Roma“ schon länger das Verbot bestehe, etwas kaufen zu können. Auch der Filialleiter bestätigte diese Praxis. Die Deichmann-Zentrale in Österreich habe sich seitdem für diese Diskriminierung entschuldigt und die Praxis aufgehoben. Eine Zeugin hatte aber Anzeige erstattet, sodass der Fall diese Woche vor Gericht verhandelt wird. Im Nachhinein erfuhr der Blog dROMa von einem Zeugenbericht, dass es in dieser Deichmann-Filiale bereits 2015 einen ähnlichen diskriminierenden Vorfall gegen Roma gab.
Abgesehen von diesen Vorfällen berichten andere Zeuginnen von ähnlich diskriminierenden Geschäftspraktiken im März 2017 bei der Filiale der Kette "New Yorker", ebenfalls im "Stadtmarkt" in Dornbirn. Dort habe eine Zeugin von den Beschäftigten gehört, dass die Filialleitung und die Zentrale von "New Yorker" in Wien das Hausverbot gegen Roma beschlossen hätten. "New Yorker" dementierte die diskriminierende Praxis jedoch gegenüber dem Blog dROMa. Die Leitung des Kauhauses "Stadtmarkt" in Dornbirn hingegen habe sich trotz grosszügiger Fristen nicht geäussert.
(mc)