LinksuntenIndymedia Repression: Landgericht erklärt Folge-Razzia, nach rechtswidriger RDL Verfolgung, bei fünf Freiburger Linken für rechtswidrig

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Landgericht erklärt Folge-Razzia, nach rechtswidriger RDL Verfolgung, bei fünf Freiburger Linken für rechtswidrig

In einem Communique (Der Kampf geht weiter) hat die AAF (Autonome Antifa Freiburg) am 14. Januar 2026 mitgeteilt, dass auch die von der Karlsruher (Staatsschutz-Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft mit Unterstützung des dortigen Amtsgerichtes vorgenommene Razzia gegen fünf Freiburger Linke am 02.08.2023 genauso rechtswidrig war wie die Sicherstellung der dabei beschlagnahmten rund 200 Datenträger. 
So das Landgericht Karlsruhe in einem 35 seitigen Beschluß. 
Den Weg dafür hat erkennbar das Bundesverfassungsgericht geebnet, daß am 3. November 25 wegen des Fehlens jeglichen  konkreten Tatverdacht die Razzia  gegen unseren Kollegen Fabian, der bereits im Juni 2024 vom Landgericht Karlsruhe freigesprochen - Rechtskraft September 2024 - worden war, für einen verfassungswidrigen Eingriff in die Rundfunkfreiheit erklärt hatte.
Das von  dem Staatsanwalt an den Haaren herbeigezogenen Konstrukt einer Unterstützung einer 2017 vom BMI verbotenen Vereinigung (IMC Linkunten) durch Verlinkung auf dessen statisches Archiv - an Stelle des einstigen, interaktiven Webportals - von linksuntenindymedia 2022 hatte zunächst das OLG Stuttgart durch pure (Gesinnungs)Mutmassungen zur Anklage im Juni 2023 zugelassen. Dabei hatte aber auch das OLG die Rechtsansicht von Staatsanwalt Graulich  und der Richter am  Amtsgericht Karlsruhe, die Existenz des Fortsetzung der Vereinigung IMC linksunten sei in Gänze entbehrlich, verworfen.
Um diese Lücke  zu schliessen, startete - entgegen auch Aussagen selbst des BMI wider die (Fort-)Existenz des IMC linksunten- die Staatsanwaltschaft mit Beschluß des AG Karlsruhe die fünf Durchsuchungen vom 2. Augst 2023  in Zusammenarbeit mit dem LKA Stuttgart in Freiburg. Sie wurden nach Betroffenen Angaben teilweise rüdest durchgeführt. Beweise für die Fortexistenz des IMC wurden selbstverständlich nicht aufgefunden.
Die  Anklage gegen unseren Kollegen betrieb die Staatsanwaltschaft Karlsruhe  gleichwohl weiter. Dabei bildeten dann  die  politischen  Mutmassungen der OLG Richter das Klappergestell der Anklageverfolgung.
Endgültig das BVerfG erklärte dann im November 2025 diese  Mutmassungen für unhaltbar und rügte das Fehlen jeglicher konkreter Tatsachen. 
Vom Justizministerium und Ministerin Gentges (CDU) wurde die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die Freiburger Medienprojekte mit der Berufung von Herrn Staatsanwalt Graulich zum Oberstaatsanwalt belohnt.
(MM)