Auch das 2. Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Betreiber*innen von Indymedia Linksunten, bzw. des Archivs der Webseite, das durch das RDL-Verfahren ausgelöst wurde, wurde nun eingestellt, weil es offensichtlich keine ausreichenden Erkenntnisse für die Erhebung einer Anklage mit sich brachte.
Am 30. Juli 2022 hatten wir eine Meldung mit dem Titel „Linke Medienarbeit ist nicht kriminell!Ermittlungsverfahren nach Indymedia Linksunten Verbot wegen "Bildung krimineller Vereinigung" eingestellt“ veröffentlicht. Diese hatte gravierende Auswirkungen, weil die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die absurde Auffassung vertrat, mit der Verlinkung auf das leicht im Internet auffindbare Archiv von linksunten.indymedia hätten wir Propaganda für die über den fragwürdigen Umweg des Vereinsrecht verbotene Medienplattform betrieben und somit gegen das Vereinigungsverbot verstoßen. Am 17. Januar 2023 kam es in diesem Zuge zu Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland in Freiburg sowie bei zwei Mitarbeitern. Nachdem das Landgericht Karlsruhe die Eröffnung der Anklage gegen den Autor des Textes nicht zugelassen hatte, setzte die Staatsanwaltschaft den Feldzug gegen die Pressefreiheit fort und legte gegen den Beschluss wiederum Beschwerde ein. Es kam zu einer skandalösen Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichts. Der Artikel samt Link auf die Archivseite sei „Propaganda“ und damit nicht von der Pressefreiheit gedeckt, sondern eine strafbare Unterstützung der Vereinigung. Zudem sei es überwiegend wahrscheinlich, so das Gericht, dass die verbotene Vereinigung linksunten.indymedia fortbestehe und die Archivseite betreibe. Eine Einschätzung, die sich z.b. auch nicht mit der Einschätzung des Bundesinnenministeriums deckte, das keine Erkenntnisse über eine Fortführung von Indymedia Linksunten hatte. „Das Landgericht hatte sich auf 40 Seiten akribisch mit der Aktenlage auseinandergesetzt, recherchiert, abgewogen und die Rechtsprechung vom BGH und dem Bundesverfassungsgericht einfließen lassen. Das Oberlandesgericht zitierte seitenweise einfach nur Wikipedia“, hatte damals die Strafverteidigerin Angela Furmaniak erklärt. Diesen äußerst fragwürdigen Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 2. August 2023 noch einmal genutzt, um erneut äußerst brutal gegen die ursprünglichen Beschuldigten im Linksunten Verfahren vorzugehen. Laut Autonome Antifa Freiburg hatten Einheiten der Polizei die Eingangstüren von vier Wohnungen aufgebrochen. Sie seien dann maskiert und schreiend in die Wohnungen gestürmt und hätten die angetroffenen Beschuldigten gefesselt. Das alles fand statt ohne neue Erkenntnisse gegen die Personen zu haben, die angeblich für das Archiv von Linksunten Indymedia verantwortlich sein sollen.
Und nun wurde, wie die Antifa am 9 Juni vermeldete, am 8. Mai 2025 auch das für dieses Vorgehen notwendige Ermittlungsverfahren eingestellt. Bei der Autonomen Antifa Freiburg heißt es dazu: „Das LKA Baden-Württemberg hat zwei Jahre lang erfolglos versucht, die rund 180 hauptsächlich digitalen Asservate auszuwerten.“ Es ist eine neuerliche Ohrfeige für das grundrechtsfeindliche Vorgehen des Karlsruher Staatsanwalts Manuel Graulich.
Die nächste Ohrfeige wird, so hoffen wir, eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein. Mit ihr wollen wir, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, feststellen lassen, dass nicht nur die Durchsuchung in den RDL-Räumlichkeiten und bei unserem Geschäftsführer, sondern auch die Hausdurchsuchung bei unserem Redakteur, der die Meldung verfasst hat, rechtswidrig gewesen ist. (FK)
Mehr Infos zum RDL-Verfahren: rdl.de/hausdurchsuchungen / Presseschau / Gesellschaft für Freiheitsrechte