Lettisches Parlament verweigert Kindern der Minderheit die Staatsbürgerschaft

Lettisches Parlament verweigert Kindern der Minderheit die Staatsbürgerschaft

Das lettische Parlament hat eine Gesetzesinitiative des konservativen Präsidenten Raimonds Vejonis zur automatischen Einbürgerung von Neugeborenen deren Eltern unter die Kategorie der sogenannten „Nicht-Bürger“ fallen abgelehnt. Als Nicht-BürgerInnen werden die Menschen bezeichnet, die oder deren Vorfahren in der Zeit als Lettland zur Sowjetunion gehörte nach Lettland gezogen sind. Sie stammen überwiegend aus dem heutigen Russland, Weißrussland und der Ukraine. In Lettland haben die Nicht-BürgerInnen kein Wahlrecht, sind weitgehend von Berufen im Staatsdienst ausgeschlossen, haben mehr bürokratischen Aufwand wegen Reisepapieren und bekommen eine niedrigere Rente. 35 Prozent der lettischen Bevölkerung fallen unter die Kategorie der Nicht-BürgerInnen. In Estland sind es 28 Prozent.

Nach Umfragen hatten Dreiviertel der lettischen Bevölkerung die Initiative zur automatischen Einbürgerung von Neugeborenen aus der Gruppe der Nicht-BürgerInnen begrüßt. Die Einbürgerung ist nun weiter nur auf Antrag der Eltern möglich.