Mediengesetz ohne Aussprache einstimmig geändert

Mediengesetz ohne Aussprache einstimmig geändert

Wie es sich seit der Einbringung des Gesetzes am 10. Juli 2012 abgezeichnete, hat am heutigen Donnerstag der baden-württembergischen Landtag gegen 12:30 Uhr ohne jede Ausprache (terminiert waren ca. 20 Miuten) einstimmig dem Gesetz zu Änderung des Landemediengesetz weitestgehend unverändert zugestimmt.

Während im ständigen Auschuss die CDU ihre Zustimmung in die Formulierung kleidete "Gleichwohl würden die nicht kommerziellen Radiosender nach wie vor gefördert, aus Sicht seiner Fraktion jedoch in durchaus ausreichender Höhe. Im Übrigen stehe es der LFK frei, in eigener Verantwortung mehr Mittel zu gewähren, als der Gesetzgeber vorschreibe." sprach die Vertreterin der Grünen gar davon "Mit diesem Gesetzentwurf werde ermöglicht, dass die freien Radios staatlich stärker gefördert würden, indem die derzeitige Deckelung der Mittel entfalle. Den zum Gesetzentwurf eingebrachten Eingaben wolle sie nicht folgen." Der Vertreter der SPD hatte nach dem Bericht aus den Beratungen des Ständigen Ausschuss, der erst 2 Tage vor der Verabschiedung den Abgeordneten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, in Reaktion auf die Kritik der freien Radios und ihres Verbandes erklärt: " Im Interesse der Staatsferne des Rundfunks sei es im Übrigen sehr sinnvoll, dass die wesentlichen Entscheidungen in der LFK und ihren plural besetzten Gremien getroffen werden sollten. Denn die LFK berücksichtige auch Wünsche aus den Reihen der Politik hinsichtlich der Zweckbestimmung von Mitteln, die zusätzlich zur, zunächst die neue Förderpraxis mit den neuen Vorgaben umzusetzen; wenn es nach einer gewissen Zeit zu Problemen komme, könne nochmals über dieses Thema diskutiert werden. Er halte es jedoch für verfehlt, bereits im Vorfeld so zu tun, als ob sich nichts verbessern würde."
Noch im sommerlichen Vorfeld der Gesetzesberatungen hatte die Freiburger SPD MdL, Gaby Rolland, erklärt, das die Vorschäge der freien Radios sicherlich berücksichtigt werden. Das war wohl ein Irrtum bezüglich des Einflusses der gewöhnlichen Landtagsabgeordneten.

Das Gesetz sieht vor, dass die Medienbehörde LfK zusätzlich 1,7 Mio € ihr bisher vorenthaltender Rundfunkgebührenmittel - also keine staatlichen Mittel wie dei Abgeordnete de Grünen meint - erhält. Darüberhinaus ändert es die bisherige Hierarchie der zulässigen Förderzwecke: Statt wie bisher mindestens 33 % der Mittel für die technischen Infrastukturförderung incl. DAB und neuartige Techniken nach den gegenwärtigen Förderrichtlinien zu Gunsten der kommerziellen Rundfunkveranstalter zu verwenden, wird die LfK jetzt verpflichtet, die Förderung nichtkommerzieller Rundfunkveranstaltungen und die Medienpädagik/Ausbildung vorrangig zu fördern. Die anderen Förderzwecke sind als "Kann"-Bestimmung erkennbar nachrangig. ("soll" statt "kann"- Formulierungen im Gesetz).
Erste Erklärungen aus der Verwaltungsspitze der Behörde lassen allerdings erkennen, dass die Tragweite der Gesetzesänderungen dort noch nicht angekommen ist.
Folglich steht den neun freien Radios ein von der Politik induzierter Nervenkrieg bevor, da auch die politische Zusammensetzung der Gremien noch der vor der 2011er- Wahl entspricht.

Ob dabei die freien Radios Rückenwind aus dem in 2013 zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Staatsnähe der ZDF Gremien bekommen werden, bleibt abzuwarten.

Kurzkommentar von RDL Gf M.Menzel zu Mediengesetz und LfK.

Quellen : Bericht Ständiger Ausschuss v. 8.11.12 DRS.15/2569 Gesetzentwurf